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  « zum News Archiv   Freitag - April - 03.04.2009 - 12:40:17 Uhr - Hits: 3801

Vorstellung der 1. Deutschen Oldtimerschiedsstelle -Die kompetente und effiziente Schlichtungsinstanz -


2. April 2009 -15 Uhr -Techno Classica Essen



Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) und der Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V. (DEUVET) haben eine gemeinsame Schiedsstelle für das Oldtimerwesen eingerichtet.
Hierüber wurde am 2. April auf der Techno Classica 2009 in Essen interessierte Medienvertreter, Oldtimerliebhaber und Oldtimerhändler informiert.

Die Veranstaltung wurde vom DEUVET-Präsidenten Maik Hirschfeld eröffnet. Hirschfeld stellte das Kompetenzteam vor, welches den Beirat der 1. Deutschen Oldtimer-Schiedsstelle bildet:

- Dr. Christof Eggert, Leverkusen, ehem. Vors. Richter am OLG-Düsseldorf a.D. (Autor zahlreicher Publikationen, insb. "Der Autokauf")
- Klaus Kukuk, Overath, Kfz-Sachverständiger mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Oldtimerwesens
- Norbert Schroeder, Düsseldorf, Kfz-Sachverständiger mit Schwerpunkt im Bereich des Oldtimerwesens
- Friedrich Rückert, Düsseldorf, Kfz-Sachverständiger, Inhaber der Motorenbau Rückert, spezialisiert auf die Restauration von Oldtimerfahrzeugen
- Dr. Götz Knoop, Lippstadt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Verkehrsrecht, Beirat Recht des DEUVET, Betreiber der Website www.oldtimer-recht.com
- Peter Schneider, Bergisch Gladbach, Vizepräsident des DEUVET
- Ansgar Klein, Bonn, Automobilkaufmann, Vorstand BVfK
Aus terminlichen Gründen bei der Veranstaltung verhindert:
- Dr. Kurt Reinking, Bergisch Gladbach, Rechtsanwalt (Autor zahlreicher Publikationen, insb. "Der Autokauf")

Information: Der Oldtimerhandel leidet oft unter schwer kalkulierbaren Risiken im Zusammenhang mit spezifischen Problemen im Schadens-und Gewährleistungsrecht. Diese Probleme resultieren daraus, dass die Richter der Zivilgerichtsbarkeit mit der Materie des Oldtimerwesens äußerst selten beschäftigt sind und daher meist keine detaillierten Kenntnisse über das Oldtimerwesen haben können.
Die Lösung dieses Problems liegt in einer komplexen, ganzheitlichen Herangehensweise zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Vermeidung unnötiger, unkalkulierbarer und teilweise sogar existenzgefährdender gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Gemeinsam haben der BVfK und der DEUVET nun eine Schiedsstelle ins Leben gerufen, welche zukünftig speziell für Streitfälle im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Restauration von Oldtimern zuständig sein wird.
Der DEUVET ist die maßgebliche Stimme der Oldtimerclubs. Unter dem Dach des DEUVET sind mehr als 160 Clubs organisiert, in denen mehr als 30.000 Oldtimerinhaber und Liebhaber organisiert sind.
Der BVfK hat bereits kurz nach Gründung im Jahr 2000 die Führungsrolle im freien Kfz-Handel Deutschlands eingenommen und trägt seitdem maßgeblich zur Förderung und des seriösen Kfz-Handels, zur Stabilisierung der Rahmenbedingungen, wie auch zur Weiterentwicklung des gesamten Autokaufrechts bei. Letzteres wird durch die Initiierung und Mitveranstaltung des Deutschen Autorechtstages eindrucksvoll bewiesen. In der bereits bestehenden BVfK-Schiedsstelle werden jährlich über 1000 Streitfälle überwiegend aus dem Bereich des Schuldrecht behandelt. Die Schlichtungsquote von über 90% beweist den Erfolg ganzheitlichen Qualitätsmanagements, wie auch gelebtes Deeskalationsprinzip.

Die gemeinsame Oldtimer-Schiedsstelle


Um Käufern, Verkäufern, Restauratoren und Fahrzeugeigentümern ein oft langwieriges und kostenintensives, sowie oft mit wenig technischer Sachkunde geführtes Gerichtsverfahren zu ersparen, wurde die gemeinsame Schiedsstelle ins Leben gerufen. Die Schiedsstelle kann - abhängig von der Schiedsvereinbarung der Parteien - sowohl in einem mediativen Verfahren einen Einigungsvorschlag unterbreiten, als auch in einem entscheidenden Verfahren einen bindenden Spruch fällen. Die Entscheidung, ob die Schiedsstelle rein mediativ lediglich einen Einigungsvorschlag unterbreitet oder eine Entscheidungskompetenz erhält, wird von den Parteien bei Abschluss der Schiedsvereinbarung übereinstimmend gewählt. Die Parteien, welche die Schlichtungsstelle anrufen, müssen einen Schlichtungsvertrag schließen, indem sie sich gesamtschuldnerisch verpflichten, die Kosten des Schlichtungsverfahrens zu tragen. Die Hemmung etwaiger Fristen - Verjährungsfrist, Gewährleistungsfrist etc. ergibt sich bei Abschluss der Schlichtungsvereinbarung aus dem Gesetz.

Die Schiesstelle wird in Kürze über die Website www.oldtimer-schiedsstelle.de erreibar sein. Hier finden die Schlichtungssuchenden nähere Informationen, sowie eine Antragsformualr zwecks Anrufung / Einschaltung der Schiedsstelle.





Download: Oldtimerschiedstelle Kurz-Info

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